Kindersitz

Quelle:Wikipedia

    Kindersitz

    Ein Kindersitz, auch amtlich anerkannte Rückhaltevorrichtung mit Prüfsiegel genannt, ist eine für die geringe Körpergröße von Kindern angepasste Sitzgelegenheit. Im Speziellen wird damit zumeist ein Sitz für den sicheren Transport von Kindern in Fahrzeugen bezeichnet, der über Befestigungssysteme für den Sitz und Rückhaltesysteme für das Kind verfügt, oder zumindest die Sitzposition des Kindes so erhöht, dass der für den Sitzplatz vorgesehene fahrzeugeigene Sicherheitsgurt nicht am Hals entlang, sondern über die Schulter verläuft.

    Kraftfahrzeuge

    Nach § 21 (1a) der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, oder die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Kindersitze) mitgenommen werden. Kinder, die jünger als 12 Jahre alt, aber größer als 150 cm sind, dürfen demnach ohne Kindersitz transportiert werden, ebenso Kinder, die älter als 12, aber kleiner als 150 cm sind. In letzterem Fall empfiehlt die Polizei jedoch dennoch die Verwendung eines Kindersitzes, um die passgerechte Führung des Sicherheitsgurtes zu gewährleisten. Kindersitze müssen amtlich genehmigt und geeignet sein. Die amtliche Genehmigung erfolgt durch die Vergabe nach der ECE-Regelung Nr. 44 an den Hersteller. Ab April 2008 dürfen nur noch solche Kindersitze genutzt werden, die ein Prüfsiegel mit der Prüfnorm ECE44/03 oder höher aufweisen können. Geeignet sind die Kindersitze, wenn diese dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechend ausgeführt sind. Nach ECE Nr. 44 unterscheidet man * Klasse 0: bis zu einem Gewicht von 10 kg (entgegen der oder quer zur Fahrtrichtung ausgeführt) * Klasse 0+: bis zu einem Gewicht von 13 kg (entgegen der Fahrtrichtung ausgeführt) * Klasse I: von 9 bis 18 kg (in oder gegen Fahrtrichtung) * Klasse II: von 15 bis 25 kg (zumeist in Fahrtrichtung) * Klasse III: von 22 bis 36 kg (nur in Fahrtrichtung) * Klasse I-3 von 9 bis 36 kg Auf Sitzplätzen, die lediglich mit einem Beckengurt ausgestattet sind (z. B. der Mittelsitz auf der hinteren Sitzbank bei vielen PKW), ergibt die Verwendung eines erhöhenden Kindersitzes keinen Sinn. Allerdings ist es nach § 21 Abs. 1 a, Satz 3 nur dann zulässig, ein Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ohne Kindersitz auf einem solchen nur mit Beckengurt gesicherten Sitzplatz zu transportieren, wenn andere Möglichkeiten zur Befestigung eines Kindersitzes (z. B. auf dem Beifahrersitz) ausgeschöpft sind.

    Fahrrad Kindersitz

    Auf Fahrrädern und Mofas dürfen Kinder unter 7 Jahren nur von einer mindestens 16 Jahren alten Person mitgenommen werden, wenn ein besonderer Sitz (Fahrrad Kindersitz) vorhanden ist. Bei dieser Ausführung - entweder am Lenker (Fahrrad) oder am Gepäckträger angebracht - dürfen die Füße der Kinder nicht in die Speichen gelangen können.

    Sanktionen

    Wer ein Kind ohne jede Sicherung im Auto mitnimmt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt. Ohne Kindersitz, aber mit Gurt, droht ein Bußgeld von 30 Euro. Im Schadenfall können und werden seitens der Versicherung Anspruchsleistungen gemindert. Wird eine rückwärtsgerichtete Babyschale trotz aktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz verwendet, droht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Fehlt der entsprechende Warnhinweis, so werden 5 Euro Bußgeld erhoben. In Österreich droht Verkäufern von Kindersitzen, die nicht den Sicherheitsstandards genügen, eine Geldstrafe von 5000 €. Dies gilt auch für private Verkäufe.

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